Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

1. Allgemeines

1.1 Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten fu?r alle Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden, auch wenn sie bei mu?ndlichen oder fernmu?ndlichen Verhandlungen nicht besonders erwähnt werden. Abweichungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedu?rfen zu ihrer Gu?ltigkeit unserer firmenmäßig gefertigten schriftlichen Bestätigung.
1.2 An unsere Angebote sind wir 60 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden; eine davon abweichende Bindung muss gesondert vereinbart werden.
1.3 Wird das Angebot rechtzeitig angenommen, erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung. Wenn unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt.
1.4 Mu?ndliche Nebenabreden sind unwirksam.
1.5 Einkaufsbedingungen unseres Kunden, welche in Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen, werden zuru?ckgewiesen; sie werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn wir ihnen nicht formell vor oder bei Vertragsabschluss widersprechen.

2. Preise

2.1 Unsere Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anderes im Einzelfall schriftlich vereinbart ist.
2.2 Wird im Einzelfall Skonto eingeräumt, so ist der Kunde zur Inanspruchnahme des Skontos nur dann berechtigt, wenn alle unsere fru?heren Rechnungen beglichen
sind, ausgenommen solche, welchen nachweislich berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen.
2.3 Zahlungen unserer Rechnungen haben in Barem zu erfolgen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen; Wechselsteuer, Diskont-, Protest und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Fu?r die rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung u?bernehmen wir keine Gewähr.
2.4 Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung, zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital angerechnet.
2.5 Eine Aufrechnung gegen unsere Anspru?che mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.
2.6 Fu?r Bestellungen ohne ausdru?ckliche Preisvereinbarung gelten unsere Preise am Liefertag bzw., falls Abholung vereinbart ist, am Tag der Abholung der Ware.

3. Mängelrüge/Gewährleistung

3.1 Wir leisten für original verpackte, fabrikneue Ware dafu?r Gewähr, dass die Ware ordnungsgemäß ist und die gewöhnlichen Eigenschaften ausweist; fu?r besondere
Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn dies schriftlich zugesagt wurde. Zusagen in Verkaufskatalogen, Prospekten und Werbematerialien sind unverbindlich. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt vorhanden war.
3.2 Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3.3 Fu?r Ware, die als mindere Qualität, wie z.B. „Zweite Wahl“ oder Schauraumware oder beschädigte Ware bezeichnet wird, leisten wir keine Gewähr, wenn diese Ware zuvor vom Kunden besichtigt, oder zur Besichtigung angeboten wurde.
3.4 Fu?r produktions- und materialbedingte Abweichungen, etwa Farbnuancen, wird keine Gewähr geleistet.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Ware umgehend bei Übernahme zu untersuchen und hierbei festgestellte Mängel unverzu?glich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzu?glich nach ihrer Entdeckung zu ru?gen. Wird die Mängelru?ge nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsoder Schadenersatzanspru?chen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

4. Rückgaberecht

4.1 Der Kunde ist zur Ru?ckgabe gekaufter Ware nur berechtigt, wenn im Einzelfall schriftlich ein Ru?ckgaberecht vereinbart ist. Solches Ru?ckgaberecht, wenn es vereinbart ist, besteht jedenfalls nur dann, wenn die Ware unbeschädigt und original verpackt ohne Kosten fu?r uns an unser Werk zuru?ckgestellt wird. Fu?r maßangefertigte Ware besteht keinesfalls ein Ru?ckgaberecht. Geschnittenes oder anderweitig bearbeitetes Material wird nicht zuru?ckgenommen.
4.2 Besteht ein Ru?ckgaberecht des Kunden, so verpflichtet sich der Kunde, 15 {54c16b288ec7a8ea2da6b5cc588e8a6af0758255c9a22a20ea81c09654c1bdae} des Bruttopreises der zuru?ckgegebenen Ware zur Abgeltung unserer Unkosten bei Ru?ckgabe der Ware zu bezahlen.

5. Produkthaftung und Schadenersatzhaftung

5.1 Wir haften nicht fu?r die Richtigkeit von Angaben u?ber Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen der Originalhersteller oder Generalimporteure enthalten sind; fu?r die Richtigkeit von Angaben der von uns verfassten technischen Bedienungsanleitungen u?bernehmen wir nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen die Haftung. Wir sind von Aufklärungsverpflichtungen (insbesondere fu?r Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstige Handhabung der von uns gelieferten Waren) befreit.
5.2 Allfällige Regressforderungen, die der Kunde aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richtet, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
5.3 Schadenersatzanspru?che in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht fu?r Personenschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

6. Lieferung

6.1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers – soweit nichts anderes vereinbart wurde.
6.2. Fu?r die Lieferung ist die mögliche und erlaubte Zufahrt von schweren LKW’s vorausgesetzt.
6.3. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzu?glich abgerufen wird; in diesem Falle sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten unseres Kunden zu lagern.
6.4. Bestellungen auf Abruf werden spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung geliefert und verrechnet.
6.5. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen,
Unterbrechung der Energieversorgung und Verkehrsunfälle befreien uns fu?r die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind. Jedoch in jedem Fall nur insoweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen.
6.6. Die Ware reist branchenu?blich verpackt; die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet. Verpackungsmaterial wird nur zuru?ckgenommen oder vergu?tet, soweit dies schriftlich vereinbart ist.
6.7. Die Ware wird nur auf schriftliche Anordnung des Kunden gegen Transportschäden, Transportverlust oder Bruch zu dessen Lasten versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und unverzu?glich deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen. Bei direkter Belieferung des Endverbrauchers oder eines sonstigen vom Auftraggeber verschiedenen Dritten gelten die am Zustellort anwesenden Hausbewohner und GWH-Installateure und deren Personal als vom Auftraggeber mit Überpru?fung des gelieferten Gutes und der unverzu?glichen Meldung allfälliger Transportschäden beauftragt.
6.8. Vom Kunden gewu?nschte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, sind aber vollkommen unverbindlich und es können hieraus keine Rechtsfolgen abgeleitet werden. 6.9. Retourwaren werden von uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und franko in tadellosem Zustand in unser Lager u?bernommen. Das Personal ist zur Entgegennahme nur aufgrund firmenmäßig gefertigter Retourwarenscheine berechtigt. Eine Ru?cknahme von Sonderfertigungen ist nicht möglich.

7. Zahlung

7.1 Ist im Einzelfall nicht ausdru?cklich Gegenteiliges vereinbart, so sind unsere Rechnungen ohne Abzug bei Erhalt zur Zahlung fällig.
7.2 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Anspru?che Verzugszinsen in der Höhe von 12,5 {54c16b288ec7a8ea2da6b5cc588e8a6af0758255c9a22a20ea81c09654c1bdae} zu verrechnen.
7.3 Wir sind berechtigt, sämtliche Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis trotz vereinbarter späterer Fälligkeit sofort fällig zu stellen, wenn der Kunde auch nur eine vereinbarte Zahlungsbedingung nicht einhält. Das Ru?cktrittsrecht gemäß §918 ABGB bleibt davon unberu?hrt. In diesem Fall und im Fall, dass durch schlechte Vermögensverhältnisse des Kunden die Zahlung durch den Kunden gefährdet erscheint, sind wir berechtigt weitere Lieferungen nur gegen vollständige Vorauszahlung auszufu?hren.
7.4 Sonderpreise bzw. eingeräumte Rabatte oder sonstige Abschläge (insbesondere Boni) sind nur bei fristgerechter Einhaltung des Zahlungszieles wirksam. Bei Zahlungsverzug oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind wir berechtigt, unseren Listenpreis (Bruttopreis) zu verrechnen.
7.5 Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit ausdru?cklicher schriftlicher Inkassovollmacht, von der sich der Kunde zu vergewissern hat, berechtigt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
8.2 Der Kunde ist berechtigt, in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die bezu?glich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Diese Abtretung ist in den Geschäftsbu?chern des Kunden ersichtlich zu machen. Bei EDV-Buchhaltung des Kunden ist diese Abtretung zusätzlich in der Offenen-Posten- Liste einzutragen. Die Sicherungsu?bereignung oder Verpfändung solcher Waren sind dem Kunden ebenso wie jegliche andere nicht dem täglichen Geschäftsbetrieb entsprechende Verfu?gungen untersagt. Wird von dritter Seite auf Waren, die noch in unserem Eigentumsvorbehalt sind, Exekution gefu?hrt oder sonst gegriffen, hat der Kunde uns unverzu?glich zu verständigen;
allfällig mit der Durchsetzung unserer Anspru?che erwachsende Kosten sind vom Kunden zu ersetzen. Fu?r den Fall, dass durch die Sicherungszession eine Rechtsgeschäftsgebu?hr ausgelöst wird, wird vereinbart, dass der Kunde allein diese zu tragen hat.
8.3 Auch bei Be- oder Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware geht unser Eigentum nicht unter; in diesem Fall ist vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.

9. ErfÜllungsort

Erfu?llungsort fu?r sämtliche gegenseitigen Anspru?che aus der Geschäftsverbindung ist der Ort unseres Unternehmenssitzes.

10. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag und mit ihm in Verbindung stehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das fu?r Wels örtlich und ansonsten sachlich zuständige Gericht zuständig.

11. Rechtswahl

Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter ausdru?cklichem Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts anzuwenden.

12. Teilwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages, bleibt der Restvertrag voll inhaltlich aufrecht. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine, dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusse möglichst nahekommende, gesetzlich zulässige, Bestimmung zu ersetzen.